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ST. BLASIEN. Wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Beleidigung musste sich ein 20- jähriger Arbeitsloser vor dem Amtsgericht verantworten. Seine 19 Jahre alte Freundin war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden. Richter Martin Hauser stellte das Verfahren gegen die junge Frau ein und erlegte ihr die Zahlung von 250 Euro an die Staatskasse auf. Der ...