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Machtlose Opposition

Rente mit 63 vielleicht verfassungswidrig, aber niemand klagt.  

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BERLIN. Ist die "Rente mit 63" verfassungswidrig? Diese Frage kann allein das Verfassungsgericht beantworten. Weil ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) des Bundestages bei dem Vorhaben Verstöße gegen den ...

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