Wohnungsmarkt
Künftig gibt es keine Ausnahmen mehr für Ferienwohnungen in Rust
Bisher erlaubte die Baunutzungsverordnung Beherbergungsbetriebe und Ferienwohnungen als Ausnahme. Die Grenze bei dem Begriff "Ausnahme" zu ziehen, gestaltete sich aber schwierig.
Fr, 1. Mär 2019, 20:31 Uhr
Rust
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen