Klimaschutz kommt in zwei Großpaketen
Die Länder wollen über alles verhandeln, der Bund nicht.
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Insgesamt 66 Maßnahmen listet das Eckpunktepapier der Bundesregierung auf, auf das sich die Koalitionsspitzen nach einer 19-stündigen Marathonsitzung am 20. September verständigt hatten. Einzelne Punkte untergliedern sich zudem in mehrere gesetzlich notwendige Schritte, weshalb die Deutsche Energie-Agentur (Dena) in einer Analyse zum Schluss gekommen ist, dass in 16 Fällen eine Zustimmungspflicht der Länderkammer besteht. Dazu gehören beispielsweise die Erhöhung der Pendlerpauschale, Vorgaben für die Ladeinfrastruktur für E-Autos, die Mehrwertsteuersenkung für Zugtickets, der Kohleausstieg, die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierungen oder der Ausbau des Radwegenetzes.
Nicht zustimmungspflichtig ist demnach das besonders in der Kritik stehende CO2-Preissystem, dem die Grünen und die meisten Klimawissenschaftler aufgrund des Einstiegspreises von zehn Euro pro Tonne Kohlendioxid im Jahr 2021 eine ökologische Lenkungswirkung absprechen.
Das Vorgehen der Bundesregierung, die den Bundesrat betreffenden Änderungen in einem sogenannten Artikelgesetz zu bündeln und die Steuersenkungen für elektrische Dienstwagen an das bereits im parlamentarischen Verfahren befindliche Jahressteuergesetz anzuhängen, ändert aus Sicht der Bundesländer wenig am umfassenden Gesprächsbedarf.
"Auch wenn das Klimapaket der Bundesregierung nun in einen zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Teil getrennt wird, wäre eine Gesamteinigung mit den Bundesländern über alles sinnvoll", sagte Volker Ratzmann (Grüne), der als Staatssekretär das Land Baden-Württemberg in Berlin vertritt, im Hinblick auf den Wunsch der Koalition, einen "nationalen Klimakonsens" zu erreichen: "Dann muss aber auch die Bereitschaft bestehen über alle vorgeschlagenen Maßnahmen wirklich zu verhandeln, auch über die Höhe des Preises für CO2-Emissionen." Schon auf der Ministerpräsidentenkonferenz Ende des Monats in Bayern könnte das Thema eine große Rolle spielen, will die Regierung viele Vorhaben doch bereits am 1. Januar in Kraft treten lassen.
Die Bundesregierung wird bei der Umsetzung ihrer Vorhaben aber nicht nur Rücksicht auf die Länderfürsten nehmen müssen, sondern auch auf die EU-Kommission. Sie prüft staatliche Fördermaßnahmen dahingehend, ob sie den europäischen Beihilferegeln gegen Wettbewerbsverzerrung entsprechen. Laut der Dena-Analyse bedürfen zwölf Maßnahmen der Zustimmung aus Brüssel – zum Beispiel die Abwrackprämie für alte Ölheizungen, der subventionierte Kaufpreis bei Elektroautos oder die geförderte Neuansiedlung einer Batteriezellproduktion.