Grundsatzurteil

Kinder müssen Heimkosten für Eltern in der Regel bezahlen

Wenn Eltern den Kontakt zu (fast) volljährigen Kindern abbrechen, müssen diese später dennoch für die Heimkosten der Eltern bezahlen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil.  

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Wenn keine schwere Verfehlung vorliegt...die Heimkosten ihrer Eltern aufkommen.  | Foto: dpa
Wenn keine schwere Verfehlung vorliegt, müssen Kinder für die Heimkosten ihrer Eltern aufkommen. Foto: dpa
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