Keine Zeit für Ferienjobs
Ein Lörracher Student klagt dagegen, dass das Lehrlingsgehalt vom Bafög abgezogen wird.
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LÖRRACH. Wer als Student an einer Universität Bafög erhält, der darf 255 Euro im Monat durch Nebenjobs verdienen, ohne dass ihm dieser Betrag von der Bafög-Leistung abgezogen wird. Wer allerdings eine Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis erhält, dem wird diese voll angerechnet. Das hält Matthias Lodderstedt, der an der Dualen Hochschule (DH) Lörrach studiert, für ungerecht und hat dagegen geklagt. Bislang erfolglos.
Das "Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bafög )" gewährt Auszubildenden ein Recht auf finanzielle Förderung durch den Staat, wenn ihnen "die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen", so das Gesetz. ...