Deutsche Ethikrat
Keine Strafe für Inzest mehr?
Der Deutsche Ethikrat spricht sich mehrheitlich für eine Änderung im Strafgesetzbuch aus. Union will dem nicht folgen.
Armin Käfer
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BERLIN. Der Inzest, die Liebe zwischen leiblichen Verwandten, wurde lange Zeit als "Blutschande" bezeichnet. Unter diesem Stichwort wurde solches Verhalten im Reichsstrafgesetzbuch von 1873 als Verbrechen qualifiziert. Strafbar ist es bis heute. Das will der Deutsche Ethikrat – für die meisten Fälle – ändern. Dazu hat er am Mittwoch eine Stellungnahme vorgelegt. Allerdings gibt das Expertengremium, in dem Juristen, Philosophen, Mediziner, Psychologen und ehemalige Politiker versammelt sind, kein einheitliches Votum ab. Es will den strittigen Paragrafen auch nicht komplett streichen.
Warum jetzt dieser Vorstoß?Was will der Ethikrat?
Der Ethikrat nimmt vor allem an einem Argument Anstoß, mit dem auch das Verfassungsgericht sein positives Urteil zum Inzestverbot begründet hat. Dieses, ...