Kein Fall für Bewährung
Biografie spricht gegen den Angeklagten / Drogensucht führte zu Haftstrafe wegen Hehlerei.
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ETTENHEIM (mkk). Wenn ein Angeklagter in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wird, liegt der Verdacht nahe, dass es sich bei der Verhandlung nicht um einen Kavaliersdelikt handeln kann. Es stellte sich jedoch heraus, dass der 31-Jährige derzeit in der Justizvollzugsanstalt Offenburg ein Zimmer bezieht und vorübergehend und nur in Begleitung der Justizbeamten seinen "Wohnsitz" für die Verhandlung verlassen durfte.
Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, eine EC-Karte entwendet zu haben und damit in zwei Geschäftsstellen der Volksbank Geld ...