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Karlsruhe stützt kleine Parteien

  • dpa, &

  • Mi, 31. Juli 2024
    Deutschland

     

Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel 2023 das Wahlrecht. Der Kern der Reform ist verfassungskonform, Teile aber nicht. Beide Seiten sehen sich als Gewinner.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts   | Foto: Uli Deck (dpa)
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Foto: Uli Deck (dpa)
Im Streit um die Wahlrechtsreform hat das Bundesverfassungsgericht die von der Ampel-Regierung 2023 eingeführte Neuregelung überwiegend bestätigt – einen nicht unwichtigen Teil aber für verfassungswidrig erklärt. ...

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