Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel 2023 das Wahlrecht. Der Kern der Reform ist verfassungskonform, Teile aber nicht. Beide Seiten sehen sich als Gewinner.
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Im Streit um die Wahlrechtsreform hat das Bundesverfassungsgericht die von der Ampel-Regierung 2023 eingeführte Neuregelung überwiegend bestätigt – einen nicht unwichtigen Teil aber für verfassungswidrig erklärt. ...