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Hygieneregeln an Schulen sollen einheitlich sein

Länder einig über Grundsätze.  

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(dpa/BZ). Die 16 Bundesländer haben sich darauf verständigt, die Corona-Regeln an Schulen im Grundsatz bundesweit einheitlich zu gestalten. Wie die Kultusministerkonferenz (KMK) mitteilte, wurde ein gemeinsamer Rahmenplan beschlossen. "Es ist unsere Aufgabe, das Recht auf Bildung mit den notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor einer Verbreitung des Coronavirus in Einklang zu bringen", erklärte die KMK-Präsidentin und rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD).

Neben den üblichen Vorschriften wie dem Tragen von Schutzmasken und dem grundsätzlichen Verzicht auf Körperkontakt wird unter anderem ein Mindestabstand von 1,50 Meter empfohlen. Allerdings könne beim Unterrichtsbetrieb im regulären Klassenverband auf den Mindestabstand zwischen Schülern und Lehrern verzichtet werden. Die Befreiung chronisch kranker Schüler vom Unterricht müsse im Einzelfall "kritisch geprüft" werden. Menschen, die eine Corona-Infektion haben oder Symptome aufweisen, ist das Betreten der Schulgebäude untersagt. Verdachtsfälle müssen umgehend dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Darüber hinaus soll die Nutzung der Corona-Warn-App "allen am Schulleben Beteiligten empfohlen werden". Die Regeln wurden laut KMK bewusst allgemein gehalten. Auf Details habe man mit Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten verzichtet. Bildung ist Ländersache.

Trotz der Pandemie sollen die Schulen nach den Sommerferien überall wieder in den Regelbetrieb starten. Das Hygienekonzept gilt als Grundlage dafür. In Mecklenburg-Vorpommern beginnt das Schuljahr am 3. August. Kurz darauf geht es in Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg los. In Baden-Württemberg beginnen die Sommerferien am 30. Juli, die Schule startet am 14. September.

Der Deutsche Lehrerverband hält das Konzept für unzureichend. Er fordert die Einstellung zusätzlicher Lehrer, um neben dem Regelunterricht Förderangebote bieten zu können. Zudem müsse es für Lehrer einen Visierschutz geben sowie die Möglichkeit wöchentlicher Corona-Tests. Das gebiete die Fürsorgepflicht des Staates als Arbeitgeber. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, sagte der Passauer Neuen Presse: "Es wird nach den Sommerferien keinen Schulbetrieb wie vor der Corona-Pandemie geben können." Es brauche kleinere Lerngruppen, eine gute Durchlüftung der Räume, "mehr Raumkapazität und möglicherweise auch zusätzliches Personal."

Ressort: Deutschland

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 16. Juli 2020: PDF-Version herunterladen

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