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Strafbare Steuerhinterziehung

Hunderten Beschuldigten droht im Cum-Ex-Skandal nun Gefängnis

BZ-Plus Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Banker sich nie gezahlte Steuern erstatten lassen, sind strafbar. Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs dürfte die juristische Aufklärung des Skandals beschleunigen.  

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Eine Gesetzeslücke für die Cum-Ex-Gesc...afsenats beim Bundesgerichtshof (BGH).  | Foto: Uli Deck (dpa)
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Eine Gesetzeslücke für die Cum-Ex-Geschäfte habe es nicht gegeben, urteilte Rolf Raum, Vorsitzender des Ersten Strafsenats beim Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Uli Deck (dpa)
Beim Cum-Ex-Skandal geht es um Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende. Die Beteiligten ließen sich von den Finanzbehörden zwei Mal Kapitalertragssteuer erstatten, obwohl sie nur einmal bezahlt wurde. Komplexe Aktienverkäufe rund um den Dividendenstichtag tarnten den Trick. Die Täter hatten damit dem Fiskus rund zehn Milliarden Euro Schaden verursacht. Beteiligt waren ...

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