Hunderten Beschuldigten droht im Cum-Ex-Skandal nun Gefängnis
Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Banker sich nie gezahlte Steuern erstatten lassen, sind strafbar. Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs dürfte die juristische Aufklärung des Skandals beschleunigen.
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Beim Cum-Ex-Skandal geht es um Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende. Die Beteiligten ließen sich von den Finanzbehörden zwei Mal Kapitalertragssteuer erstatten, obwohl sie nur einmal bezahlt wurde. Komplexe Aktienverkäufe rund um den Dividendenstichtag tarnten den Trick. Die Täter hatten damit dem Fiskus rund zehn Milliarden Euro Schaden verursacht. Beteiligt waren ...