Hotelgast wird zum Dieb
45-Jährige vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt.
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ST. BLASIEN. Unter dem Strich keinen Erfolg hatte der Einspruch einer 41-jährigen Qualitätsmanagerin gegen den Strafbefehl, mit dem sie wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt worden war. Richterin Stefanie Herke vom Amtsgericht St. Blasien verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro.
Die Angeklagte soll, so stand es in der Anklage, an einem Vormittag im Oktober in einem Hotel im Raum St. Blasien einen Geldbeutel mit 600 Euro Bargeld, Ausweis und EC-Karten aus dem unverschlossenen ...