Höhe der Einfriedungen jetzt geregelt
Gemeinderat beendet die Diskussionen über die Frage, wie hoch eine Mauer auf den Grundstücken entlang der L 157 sein darf.
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GRAFENHAUSEN. Wie hoch darf die Einfriedung der Grundstücke im Baugebiet Kälberweide sein? Eine Frage, mit der sich der Gemeinderat nicht nur einmal beschäftigte. Nun aber wurde mit der nagelneuen Satzung ein endgültiger Schlussstrich gezogen: Auf den Grundstücken entlang der L 157 dürfen Mauern nur in einer Höhe von 80 Zentimetern über Straßenniveau errichtet werden.
Wie Bürgermeister Christian Behringer in Erinnerung rief, wurden Einfriedungen durch Mauern im Baugebiet Kälberweide entlang der Landesstraße 157 gemäß dem ursprünglichen Bebauungsplan auf 30 Zentimeter Höhe begrenzt. Hinter diesem Bauwerk war es ...