Hochwasserschutz spricht jetzt mit
Baugenehmigung nur, wenn Projekt "hochwasserangepasst" ist.
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ETTENHEIM. Wenn es um Baubewilligungen geht, redet künftig auch das Land mit. Zumindest dann, wenn das Vorhaben in einer sogenannten Hochwassergefahrenkulisse liegt, also in einem vom Gesetzgeber festgelegten Überschwemmungsgebiet. Die Vorschrift ist bei den Kommunen nicht unumstritten, weil sie einer weiteren Vorgabe des Landes, eine innerörtliche Entwicklung gegenüber neuen Baugebieten an der Peripherie vorzuziehen, im Einzelfall zuwiderlaufen kann. In Ettenheim kam es jetzt zu einem ersten derartigen Interessenskonflikt.
Darauf hatte Bürgermeister Bruno Metz in der Sitzung des Bauausschusses am Dienstag eigens hingewiesen. Dem Investor, der in Münchweier an der Hauptstraße ein ehemaliges Ökonomiegebäude abreißen und an seiner statt ein neues Wohnhaus bauen will, wurden ...