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Beleidigung, Nötigung und Bedrohung in Tateinheit mit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: So hieß es unter anderem in der Klageschrift der Staatsanwaltschaft gegen einen 42-Jährigen aus Lahr, der jetzt am Amtsgericht Lahr zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden ist. ...