Haftstrafe für 67-jährigen Sexualtäter

Vierfacher Kindesmissbrauch.  

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OFFENBURG. Die achte Jugendschutzkammer des Offenburger Landgerichts hat einen 67-jährigen Renchtäler wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht folgte mit der Strafzumessung exakt dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ob sich die Nebenklage-Vertreterin dem Rechtsmittelverzicht von Verteidigung und Staatsanwaltschaft anschließen wird, ist noch offen.

Strafmildernd wirkte sich für den dreifach einschlägig vorbestraften Sexualtäter das umfangreiche Geständnis aus, das den betroffenen Kindern eine belastende Aussage im Rahmen des Hauptverfahrens im ...

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