Großrat wegen Wahlfälschung verurteilt
Eric Weber muss arbeiten.
sda
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BASEL (sda). Der baselstädtische Kantonsparlamentarier Eric Weber ist vom Basler Strafgericht wegen Wahlfälschung zu 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Wegen schlechter Prognose hat das Gericht die Strafe nicht zur Bewährung ausgesprochen. Weber hatte im Wahlkampf zur Wahl des baselstädtischen Kantonsparlamentes im Herbst 2012 zwei Frauen dazu gebracht, mit einem speziell dafür angeforderten zweiten Stimmrechtsausweis in seinem Sinne zu wählen.
Er habe ihre Stimmrechtsausweise benutzt, um sich selber zu wählen, begründete das Gericht den Schuldspruch wegen Wahlfälschung. Die eine Frau hatte ...