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Bei Versicherungstarifen und -leistungen darf nicht mehr nach dem Geschlecht diskriminiert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg beschlossen. Solche Tarife verstoßen gegen das Gleichbehandlungsgebot der EU-Verträge und sind nur noch bis Dezember 2012 zulässig.
In Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern ist es ...