Das Oberlandesgericht bedauert – mit dem heutigen Wissen um den sexuellen Missbrauch an dem Neunjährigen aus Staufen – die richterlichen Beschlüsse aus dem vergangenen Jahr. Damals war das Kind in die Obhut seiner Mutter zurückgegeben worden.
"Wir haben die Mutter völlig falsch eingeschätzt", sagte Julia Kürz, Pressesprecherin des OLG, der Badischen Zeitung. Die Beschlüsse seien aber im Einvernehmen mit dem Jugendamt des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald erfolgt.
Alle am Fall beteiligten Behörden und Gerichte weisen daraufhin, dass sie alle ihre Entscheidungen und Vorkehrungen ohne das heutige Wissen getroffen haben: Zu den damaligen Zeitpunkten habe es ...