Gericht sieht nach der Bluttat in einem Waldkircher Maisfeld Hammerschläge nicht als Mordversuch an
Ein 19-Jähriger hat im vergangenen Sommer in Waldkirch eine Frau schwer verletzt. Wegen versuchten Mordes musste er sich vor dem Landgericht verantworten. Es bleibt eine gefährliche Körperverletzung.
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Kurzen Prozess macht die Jugendkammer des Landgerichts nicht mit dem Beschuldigten, der sich wegen versuchten Mordes zu verantworten hat. "Wir brauchen viel Zeit zur Beratung", erklärt der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin am Freitag, dem fünften Verhandlungstag, nach den ausführlichen Plädoyers und den abschließenden Worten des 19-jährigen Beschuldigten. "Ich bin ...