Gegen vorschnelle Durchsuchungen
Karlsruhe: Zuerst den Richter fragen / Von Polizei und Staatsanwalt angeordnete Aktionen dürfen nur die Ausnahme sein.
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KARLSRUHE. Bürger sollen künftig besser gegen vorschnelle Wohnungsdurchsuchungen geschützt werden. Das hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht entschieden. Staatsanwaltschaft und Polizei sollen eine Durchsuchung nur noch in Ausnahmefällen anordnen können. Der richterliche Durchsuchungsbeschluss soll wieder die Regel werden. In der Praxis war es bislang umgekehrt.
Erfolg hatte damit die Verfassungsbeschwerde eines Polizisten. Der Mann war selbst ins Visier seiner Kollegen geraten, weil er angeblich Dienstgeheimnisse an die Unterwelt verraten hat. Im Eilverfahren wurde eine ...