Geflügelpest erneut nachgewiesen
Geflügelpest ist bei verendetem Storch in Urloffen nachgewiesen worden. Geflügelhalter müssen sich wieder an Schutzmaßnahmen halten. .
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Geflügelhalter im Ortenaukreis werden dringend aufgefordert, strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um ihre Bestände zu schützen. Diese Vorkehrungen umfassen unter anderem den Schutz des Hausgeflügels vor Wildvögeln durch geeignete Unterbringung und sichere Lagerung von Futter, strenge Hygienemaßnahmen wie Desinfektion und Schutzkleidung sowie die Meldung von Krankheitsanzeichen ans Veterinäramt.
Bürger werden gebeten, vermehrt aufgefundene tote oder kranke Wildvögel, insbesondere Wasservögel, Greifvögel und aasfressende Vögel wie Krähen, dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Ortenaukreises oder den Bürgermeisterämtern der Städte und Gemeinden zu melden.
Das Landratsamt koordiniert die Entsorgung und Beprobung der verendeten Tiere, um die Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Tiere oder Kadaver sollten keinesfalls berührt, eingefangen oder bewegt werden, um eine Verschleppung der Seuche zu vermeiden. Meldungen können an das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Ortenaukreis unter 0781-8059091 oder per E-Mail an [email protected] gerichtet werden.
Alle Geflügelhaltungen im Ortenaukreis, unabhängig davon, ob sie zu Erwerbs- oder Freizeitzwecken betrieben werden, müssen beim zuständigen Veterinäramt registriert werden. Dies dient der besseren Kontrolle und Prävention weiterer Ausbrüche.
Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Übertragung des Virus auf Menschen als sehr gering ein. In der Regel betrifft die Geflügelpest ausschließlich Vögel. Andere Tiere, wie Hunde und Katzen, können das Virus jedoch weiterverbreiten. "Daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass Haustiere keinen direkten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln haben", ergänzt Hoferer.
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