Geflügelpest erneut nachgewiesen

Geflügelpest ist bei verendetem Storch in Urloffen nachgewiesen worden. Geflügelhalter müssen sich wieder an Schutzmaßnahmen halten. .  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Bei einem verendeten Storch, der in Appenweier-Urloffen gefunden wurde, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis des sogenannten hochpathogenen aviären Influenzavirus vom Subtyp "H5N1" erbracht. Es handelt sich dabei um den zweiten bestätigten Fall der Geflügelpest in Baden-Württemberg in diesem Jahr.

Geflügelhalter im Ortenaukreis werden dringend aufgefordert, strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um ihre Bestände zu schützen. Diese Vorkehrungen umfassen unter anderem den Schutz des Hausgeflügels vor Wildvögeln durch geeignete Unterbringung und sichere Lagerung von Futter, strenge Hygienemaßnahmen wie Desinfektion und Schutzkleidung sowie die Meldung von Krankheitsanzeichen ans Veterinäramt.

Bürger werden gebeten, vermehrt aufgefundene tote oder kranke Wildvögel, insbesondere Wasservögel, Greifvögel und aasfressende Vögel wie Krähen, dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Ortenaukreises oder den Bürgermeisterämtern der Städte und Gemeinden zu melden.

Das Landratsamt koordiniert die Entsorgung und Beprobung der verendeten Tiere, um die Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Tiere oder Kadaver sollten keinesfalls berührt, eingefangen oder bewegt werden, um eine Verschleppung der Seuche zu vermeiden. Meldungen können an das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Ortenaukreis unter 0781-8059091 oder per E-Mail an [email protected] gerichtet werden.

Alle Geflügelhaltungen im Ortenaukreis, unabhängig davon, ob sie zu Erwerbs- oder Freizeitzwecken betrieben werden, müssen beim zuständigen Veterinäramt registriert werden. Dies dient der besseren Kontrolle und Prävention weiterer Ausbrüche.

Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Übertragung des Virus auf Menschen als sehr gering ein. In der Regel betrifft die Geflügelpest ausschließlich Vögel. Andere Tiere, wie Hunde und Katzen, können das Virus jedoch weiterverbreiten. "Daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass Haustiere keinen direkten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln haben", ergänzt Hoferer.
PDF-Version herunterladen Fehler melden

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel