Gartenfeuer innerorts tabu
Mehrmals pro Woche zeigen Bürger der Stadt Lahr Gartenfeuer an / Klare Regelungen.
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LAHR. Der Frühling kommt, die Natur erwacht – und ebenso der Mensch, der sie im eigenen Garten hegt und pflegt. Viele schneiden jetzt noch einmal tote Zweige aus Büschen, sammeln trockene Ästchen und Stängel aus Beeten. Schnell ist da ein Gartenfeuer entzündet, um die Pflanzenreste zu entsorgen. Aber ist das erlaubt?
Die rechtliche LageGartenabfälle dürfen prinzipiell nur im Außenbereich verbrannt werden. Das regelt die "Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle ...