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Für die Gemeinden wird es schwerer

BZ-Plus In vielen Fällen kann das Kirchenasyl 18 statt sechs Monate dauern.  

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Ursprünglich ging es beim Kirchenasyl vor allem darum, die Abschiebung ins Herkunftsland zu verhindern. Inzwischen betreffen 90 Prozent der Kirchenasyle sogenannte Dublin-Fälle. Hier geht es darum, die Überstellung in einen anderen EU-Staat zu verhindern. Nach den Dublin-Regeln ist meist der EU-Staat für das Asylverfahren zuständig, den der Asyl-Antragsteller zuerst betreten hat.
Die ...

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