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ST. BLASIEN. Untreue lautete der Vorwurf, wegen dem sich der 44- jähriger Geschäftsführer eines Autohauses vor dem Amtsgericht St. Blasen verantworten musste. Im Wege des Strafbefehls war er zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt worden, ...