Schwere Körperverletzung mit Todesfolge lautete die Anklage. Doch eine 47-Jährige wurde vom Landgericht Offenburg freigesprochen. Ihre Schuldunfähigkeit war nicht auszuschließen. Sie wird im Maßregelvollzug untergebracht.
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Eine wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagte 47-jährige Frau kann für die Tat nicht schuldig gesprochen werden. Die Große Strafkammer des Landgerichtes hat die Beschuldigte wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit freigesprochen. Damit folgte das Gericht den Anträgen von ...