Dass eine Betreuerin der dementen Seniorin das Geld gestohlen hat, ließ sich in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Gengenbach nicht beweisen. Freispruch hieß es für eine Angeklagte
Das Amtsgericht Gengenbach Foto: Hubert Röderer
Die Vorwürfe hatten es in sich: Eine 50-jährige Frau aus einer Harmersbachgemeinde soll eine zunehmend dementer gewordene Nachbarin 2018 und 2019 um Tausende von Euro erleichtert haben. Laut Staatsanwaltschaft habe sie die EC-Karte der Seniorin unberechtigt für eigene Zwecke verwendet. Doch die Angeklagte wurde freigesprochen. Johannes Huber, Strafrichter am ...