"Freispruch dritter Klasse"
Keine Strafe für lebensbedrohlichen Messerstich / 22-Jähriger muss dennoch ins Gefängnis.
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LÖRRACH. Wegen einer Serie von Diebstählen, wegen Trunkenheitsfahrten ohne Führerschein und anderer Delikte verurteilte das Amtsgericht Lörrach einen 22-Jährigen und einen 32-Jährigen zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung wurde der 22-Jährige freigesprochen, da der Stich mit dem Messer möglicherweise aus Notwehr passiert sein könnte.
Schwerpunkt der Anklage gegen den 22-Jährigen war eine Auseinandersetzung in dessen Wohnung gewesen, bei der er seinen Kontrahenten mit einem Messer lebensgefährlich ...