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Fragen zum Lärm

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KÜRZELL

Fragen zum Lärm

Ein Händler für Quads, der zur Zeit noch das Gebäude der Firma Landmaschinen Kopf anmietet, möchte seine Geschäftsräume mit Werkstatt in den Lindenweg 5 verlegen. Hierzu wurde ein Lärmgutachten erstellt. Dieses berücksichtigt den Lärm, der von der Werkstatt ausgeht. Der Kürzeller Ortschaftsrat merkte dazu an, dass auch auf dem Außengelände mit erhöhter Lärmbelastung zu rechnen sei, da die Motoren der kleinen Kraftfahrzeuge laut seien. Der Ortschaftsrat war sich einig, den Gemeinderat darauf hinzuweisen, dass ein Lärmgutachten für den Außenbereich eingefordert werden soll, bevor der Bauantrag weitergeleitet wird. Die Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten wurde indes ablehnend weitergeleitet, da es nicht genehmigungsfähig sei. Hier wurde das Baufenster aus dem Bebauungsplan aus den 1960er-Jahren nicht eingehalten. Beim Abbruch eines Wohnhauses und der Errichtung eines Zweifamilienhauses in der Kürzeller Hauptstraße hatte der Ortschaftsrat keine Einwände.

Ressort: Meißenheim

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 14. November 2024: PDF-Version herunterladen

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