Frachtflughafen wird akzeptiert
Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen Frachtflughafen ab.
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LAHR (bko). Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit seinem gestern verkündeten Urteil die Klagen von acht im Umkreis von etwa 1 bis 16 Kilometern um den Flugplatz Lahr ansässigen Bürgern abgewiesen, die sich gegen die Einrichtung eines Frachtflughafens unter Zulassung einiger Nachtflüge zwischen 22 und 24 Uhr wenden. Das Urteil war nach der mündlichen Verhandlung in Lahr in dieser Form erwartet worden.
Der ehemalige kanadische Militärflugplatz, seit 1995 Verkehrslandeplatz für zivile Luftfahrzeuge mit nicht mehr als 20 Tonnen Abfluggewicht, soll als Kernstück eines integrierten Fracht- und Lo-gistikzentrums zu einem Umschlagplatz für Luftfracht ...