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Flachdach ist nicht erwünscht

Gemeinderat beschließt baurechtliche Vorgaben für das Neubaugebiet "Ellenweg IV".  

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RUST (fi). Auch im Quartier Ellenweg IV sollen nur Gebäude ohne Flachdach erlaubt werden. Einzige Ausnahme: An der Ecke Ellenweg/Innerer Ring soll der Bau eines maximal viergeschossiges Mehrfamilienhaus mit Attikageschoss oder Flachdach möglich werden. Auf diese ...

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