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Ein ehemaliges Gesindehaus in der Oberen Hauptstraße in Kippenheim soll in zwei Ferienwohnungen umgewandelt werden. Das Gebiet ist als allgemeines Wohngebiet einzuordnen, das überwiegend dem Dauerwohnen dient. Sonstige störende Gewerbebetriebe, wozu seit 2017 auch Ferienwohnungen gehören, sind dort nur ausnahmsweise zulässig. Besonders pikant in diesem Fall: Der Antragssteller betreibt auf dem Gelände bereits eine nichtangemeldete Ferienwohnung, die er im Internet bewirbt. Dazu gehöre schon eine gewisse Dreistigkeit, schimpfte Lothar Stulz in der Sitzung des Kippenheimer Gemeinderats am Montag. Dieter Kirschbaum wollte wissen, welche Konsequenzen dem Antragssteller drohten. Die Baurechtsbehörde in Lahr werde sich damit befassen, denn der Betrieb einer Ferienwohnung ohne Genehmigung sei auch ein Verstoß gegen das Baurecht, erklärte Bauamtsleiter Kai Melder. Ob man in solchen Fällen das Gespräch mit dem Eigentümer suche, wollte Klemens Jörger wissen. Wer sich vorab melde und frage, für den versuche er eine Lösung zu finden, erklärte Bürgermeister Matthias Gutbrod. Wenn jedoch jemand – wie in diesem Fall – etwas mache, was nicht zulässig sei, das dann im Nachhinein genehmigen lassen wolle plus ein weiteres Vorhaben dieser Art, dann sei das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Und dann suche er auch von sich aus nicht mehr das Gespräch.
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