Bis das Verfassungsgericht einschritt, war die Volkszählung 1983 ein Streitpunkt sondergleichen. Wie sie selbst die damalige Zeit erlebten, schildern einige BZ-Redakteure.
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Es war ein Grundsatzurteil. Am 15. Dezember 1983 schuf das Verfassungsgericht das Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung". Das Gericht gab damit Bedenken in der Bevölkerung gegen eine ursprünglich schon fürs Frühjahr geplante Volkszählung recht. Viele Bürger sahen in den detaillierten Fragen einen Schritt hin zum Überwachungsstaat. Nach dem Urteil wurde die Zählung abgesagt und ...