"Es wurde viel in Bewegung gesetzt"
Der Landkreis Lörrach rechnet kaum mit Klagen wegen des Rechtsanspruchs auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren.
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LÖRRACH. Seit gut einer Woche haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder zwischen ein und drei Jahren. Im Lörracher Landratsamt geht man derzeit davon dass, dass kaum versucht wird, diesen Anspruch einzuklagen, auch wenn nicht jede Familie sofort ihren Wunschplatz bekommt. Städte und Gemeinden seien gefordert, das intensive Gespräch mit Eltern zu suchen, bei Bedarf Übergangslösungen zu finden und darzustellen, welche großen Anstrengungen unternommen wurden.
"Gemeinden, Städte und Landkreis haben in den vergangenen Jahren sehr viel Geld in der Ausbau der Kleinkindbetreuung investiert", sagt Samantha Flieger-Schwippert ...