Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Wenn zwei Menschen sich lieben und ein Leben lang zusammenbleiben wollen, können sie heiraten. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Eltern für ihr Kind die Braut oder den Bräutigam aussuchen und sie gegen ihren Willen verheiraten. Das ist eine Zwangsehe. Zwangsehen sind nicht erlaubt. Aber oft trauen sich Braut und Bräutigam nicht, ihren Eltern zu widersprechen. Mit der Religion hat die Zwangsheirat nichts zu tun: Auch der Islam verbietet sie. Mit diesen Ehen soll der Besitz und die Familie zusammengehalten werden. Zwangsehen gab es früher auch in Europa: Die Königs- und Fürstenhäuser oder reiche Bauernfamilien verheirateten ihre Kinder, um ihre Macht zu vergrößern oder ihre Ländereien zu sichern.
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
leider können Artikel, die älter als sechs Monate sind, nicht mehr kommentiert werden.
Die Kommentarfunktion dieses Artikels ist geschlossen.
Viele Grüße von Ihrer BZ