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Erwachsene gehen arbeiten und verdienen so das Geld zum Leben. Sie sind Arbeitnehmer, und der, der ihnen Arbeit gibt, ist ihr Arbeitgeber. Es gibt verschiedene Arten von Arbeitnehmern: Arbeiter, Angestellte, Beamte (für Fachleute sind Beamte keine Arbeitnehmer, aber darum müssen wir uns hier nicht kümmern). Der Arbeitgeber der meisten Beamten ist der Staat. Zum Staat zählen Behörden, Schulen oder die Polizei. Von den Beamten wird verlangt, dass sie treu dem Staat dienen, dass sie ihn gegenüber den Menschen vertreten. Deshalb sind Beamte vor allem dort beschäftigt, wo sich der Staat auf seine Mitarbeiter verlassen muss – sie werden deshalb vor ihrer Ernennung auf ihre Eignung geprüft. Umgekehrt steht der Staat in der Pflicht für seine Beamten: Er kann sie normal nicht entlassen, und er sichert ihr Einkommen, wenn sie im Alter in Ruhestand gehen.
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