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Die Menschen, die unser Land lenken, bilden eine Regierung. Sie werden von allen Deutschen gewählt. Wählen darf jeder Deutsche, der 18 Jahre alt ist. Es gibt aber Ausnahmen: In Baden-Württemberg oder Niedersachsen dürfen Jugendliche bei bestimmten Wahlen schon ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben und so zum Beispiel den Chef einer Stadt, also den Bürgermeister, wählen. In Hessen oder Bayern ist das nicht erlaubt. Dass man wählen darf, heißt aktives Wahlrecht. Umgekehrt darf sich aber auch jeder Deutsche ab 18 Jahren wählen lassen – als Bürgermeister oder Mitglied der Regierung. Dieses Recht nennt man passives Wahlrecht. Wer das Wahlrecht hat, kann bei jeder Wahl wählen, muss aber nicht. Doch Achtung: Wer nicht wählen geht, darf sich hinterher nicht beschweren, wenn ihm nicht passt, was die Menschen in der Regierung machen.
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