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Wenn ihr euch mit euren Freunden trefft und nicht entscheiden könnt, ob ihr lieber ins Schwimmbad gehen oder Ball spielen wollt, dann stimmt ihr vielleicht ab. Die Mehrheit soll entscheiden. So ist es auch in der Demokratie. Doch Mehrheit ist nicht gleich Mehrheit. In unserer Demokratie gibt es verschiedene Mehrheiten. Eine von ihnen ist die absolute Mehrheit. Das bedeutet: Man muss mehr als die Hälfte aller Stimmen bekommen, also zum Beispiel mindestens 51 von 100. Zudem gibt es die einfache Mehrheit: Wenn sich mehr als zwei Kandidaten bewerben, ist der gewählt, der am meisten Stimmen hat – auch wenn es weniger als die Hälfte aller Stimmen sind. Dann gibt es noch die Zwei-Drittel-Mehrheit. Die braucht der Bundestag, wenn er das Grundgesetz, das wichtigste aller Gesetze, verändern will. Von 100 Stimmen wären das mindestens 67. Bei der Wahl zum Bundespräsidenten muss ein Bewerber im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichen. Im dritten Wahlgang reicht dann die einfache Mehrheit.
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