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70 Jahre Grundgesetz

"Entscheidung des Verfassungsgerichts ist nur sehr selten die einzig mögliche"

BZ-Plus Seit 2010 ist Andreas Voßkuhle Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Wir sprachen mit dem Wahlfreiburger über das Grundgesetz, die Wächterrolle seines Gerichts – und über seine beruflichen Pläne danach.  

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Andreas Voßkuhl, Präsident des Bundesverfassungsgerichts.  | Foto: Wolfgang Grabherr
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Andreas Voßkuhl, Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Foto: Wolfgang Grabherr
Im Prestige rangiert seine Behörde bei den Deutschen weit vor anderen Verfassungsorganen. Dennoch kann Andreas Voßkuhle, seit 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sich nicht recht darüber freuen: Die Politik mit ihren aus seiner Sicht notwendigen, auch zugespitzten Debatten komme dabei zu schlecht weg, sagt Voßkuhle.
BZ: Herr Professor Voßkuhle, am 23. Mai wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Feiern Sie an diesem Tag oder arbeiten Sie da ganz normal?
Voßkuhle: Der Tag wird für mich schon ein besonderer Tag sein. Nachmittags werde ich auf Einladung des Bundespräsidenten in Berlin mit Bürgerinnen und Bürgern über das Grundgesetz diskutieren. Abends beginnen dann in Karlsruhe die Jubiläumsfeierlichkeiten.
BZ: In der Bevölkerung wird das Jubiläum aber eher beiläufig zur Kenntnis genommen.
Voßkuhle: Wir sind nun mal eher unaufgeregt, was unsere Verfassung angeht. Das ist aber doch ein gutes Zeichen!
BZ: Auch 1949, als das Grundgesetz geschaffen wurde, war dies kein großes Thema.
Voßkuhle: Aber aus anderen Gründen. Die Zukunft war für die Menschen damals sehr ungewiss. Würde die Teilung unseres Landes bestehen bleiben? Würden wir wieder ein anerkanntes Mitglied der Völkergemeinschaft werden? Würden wir den Wiederaufbau schaffen? Deshalb hat unsere Verfassung auch ...

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