Eine hohe Haftstrafe droht
Sexueller Missbrauch: Staatsanwalt fordert sieben Jahre / Verteidigerin plädiert auf Freispruch.
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ORTENAU. Muss ein 56-jähriger Mann wegen sexuellen Missbrauchs seiner damals noch minderjährigen Stieftochter mehr als sieben Jahre ins Gefängnis? Eine Haftstrafe in dieser Höhe hat am Dienstag vor dem Landgericht Offenburg der Staatsanwalt gefordert. Der Angeklagte soll sich über Jahre hinweg rund 180-mal an dem Mädchen vergangenen haben. Dieser bestreitet die Tat. Weil ein Geständnis fehlt und sie erhebliche Zweifel an den Aussagen der Opfer und den psychologischen Gutachten hat, plädierte dessen Verteidigerin auf Freispruch. Das Urteil wird am 30. November verkündet.
Für Staatsanwalt Roman Tulke ist aufgrund der Aktenlage und des Prozessverlaufs gleich zu Beginn des fünften Verhandlungstages klar: Der Angeklagte hat zwischen Juli 2005 und Juli 2011 die Tochter seiner anfänglichen Partnerin und ...