Die Hausdurchsuchungen bei dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy sind rechtlich zulässig gewesen. Das Landgericht Hannover verwarf Edathys Beschwerden.
Dafür bestätigte sich ein Anfangsverdacht gegen Edathy, wie ein Sprecher des Gerichts der Bild am Sonntag ...