Praxisphasen sind Teil des Studiums
Duale Studiengänge sind nicht sozialversicherungspflichtig
Gute Nachrichten für Studenten von dualen Hochschulen und deren Arbeitgeber. In der Vergangenheit abgeführte Sozialversicherungsbeiträge können rückerstattet werden.
Dominik Klingele
Mo, 17. Jan 2011, 8:15 Uhr
Kreis Lörrach
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Auslöser ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 1. Dezember 2009. Darin wurde entschieden, dass bei praxisintegrierten dualen Studiengängen die Studierenden weder als gegen Arbeitsentgelt noch als zur Berufsausbildung Beschäftigte anzusehen sind. Leitsatz dieser Entscheidung ist, dass eine enge ...