Account/Login

Praxisphasen sind Teil des Studiums

Duale Studiengänge sind nicht sozialversicherungspflichtig

Gute Nachrichten für Studenten von dualen Hochschulen und deren Arbeitgeber. In der Vergangenheit abgeführte Sozialversicherungsbeiträge können rückerstattet werden.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Für Studierende der Dualen Hochschule ...iche Sozialversicherungspflicht nicht.  | Foto: Juri Junkov
Für Studierende der Dualen Hochschule gilt die gesetzliche Sozialversicherungspflicht nicht. Foto: Juri Junkov
Urteil des Bundessozialgerichts
Auslöser ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 1. Dezember 2009. Darin wurde entschieden, dass bei praxisintegrierten dualen Studiengängen die Studierenden weder als gegen Arbeitsentgelt noch als zur Berufsausbildung Beschäftigte anzusehen sind. Leitsatz dieser Entscheidung ist, dass eine enge ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel