Drei Varianten für die Ganztagsbetreuung in Mahlberg

Noch fehlen in Mahlberg die Voraussetzungen, um ab dem Schuljahr 2026/27 Grundschüler ganztags zu betreuen. Was zu tun ist, um Mahlberg dafür fit zu machen, war am Montag Thema eines Infoabends für Kommunalpolitiker. .  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ab 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen.  | Foto: Bernd Weißbrod (dpa)
Ab 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Foto: Bernd Weißbrod (dpa)
Die Stadt Mahlberg weist bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung gleich in mehrfacher Hinsicht Besonderheiten auf. Denn zum einen gilt auch für die Hansjakob-Förderschule in Orschweier der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bei Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter. Zudem stellt sich in Orschweier gleichzeitig die Frage, ob im Zuge der Einführung die Orschweierer Außenstelle der Grundschule Mahlberg geschlossen wird. Die Klassen eins und zwei sind gemeinsam mit der Förderschule in einem Gebäudekomplex untergebracht. Fragen und Statements der Kommunalpolitiker aus Mahlberg und Orschweier in der Infoveranstaltung lassen in dieser Grundsatzfrage indes nur einen Schluss zu: Die Außenstelle soll erhalten bleiben, zumal gerade in Orschweier ein neues Baugebiet zeitnah erschlossen wird.

Welche Betreuungsmodelle stehen zur Wahl?

Tanja Kopp aus der Verwaltung hatte sich in den vergangenen Wochen Expertinnenwissen erarbeitet und blieb nicht nur in Fragen zum Gesetzesinhalt den Mitgliedern von Gemeinderat und Ortschaftsrat keine Antwort schuldig. Sie erklärte auch die Konsequenzen bei der Umsetzung in Mahlberg und Orschweier in den Feinheiten. Und sie kannte auch die Auswertung einer Umfrage unter den Eltern, welche Präferenzen im Betreuungsangebot sie setzen.

Drei Varianten der Ganztagesbetreuung stehen laut Kopp zur Wahl, wobei grundsätzlich der Rechtsanspruch mit Ausnahme von vier Wochen pro Schuljahr auch während der Ferienzeiten gilt.

Variante 1: Verbindliche Ganztagsschule. Sie ist verpflichtend und kostenfrei. Das Mittagessen muss allerdings von den Eltern bezahlt werden.

Variante 2: Ganztagsschule in Wahlform. Eltern entscheiden frei, an welchen Tagen die Variante 1 gilt und wann nicht. Die Entscheidung ist bindend für ein Schuljahr. Kinder, die nicht für die Wahlform angemeldet sind, erhalten an den Wochentagen kein zusätzliches Betreuungsangebot. Das Betreuungsangebot an Wahlformtagen ist kostenfrei mit Ausnahme des Mittagessens. Eine Betreuung an Tagen, an denen die Wahlform nicht gewählt wurde, ist möglich, aber dann kostenpflichtig.

Variante 3: Halbtagsschule mit Betreuungsangebot der Kommune. Betreuungsangebot wird flexibel zugebucht. Mittagessen sowie Betreuungsangebot sind kostenpflichtig.

Welche Präferenzen haben die Eltern?

Lediglich 44 Prozent der Eltern von Kindern im Grundschulalter haben sich an einer Umfrage durch die Stadt beteiligt. Dabei lag der Anteil der Rückantworten bei Eltern von Kindern der Grundstufe in der Förderschule deutlich über dem der Eltern von Kindern der Klassen eins bis vier. Laut der Umfrage wünschen sich zwei von drei Eltern von Kindern im Grundschulalter (70 Prozent) ein rein kommunales Betreuungsangebot (Variante 3). Eine Ferienbetreuung wünschen sich die Eltern in allen Ferien, in den Sommerferien halten die meisten Eltern ein Angebot über drei Wochen für sechs Stunden an Werktagen für ausreichend. Bei Eltern von Kindern der Grundstufe in der Förderschule brachte die Umfrage ein anderes Ergebnis. Dort ist eine Mehrheit für die verpflichtende Ganztagsschule (Variante 1). Weil aber die vom Gesetzgeber vorgegebene Gruppengröße (Klassengröße) nicht erreicht werde – Mindestanzahl sind zwölf Kinder – könne ein Rechtsanspruch nur über eine rein kommunale Betreuung (Variante 3) erfüllt werden, so Kopp.

Welche baulichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden?

Das von der Stadt beauftragte Fachbüro Element 5 in Karlsruhe, bei der Infoveranstaltung vertreten durch Ulrich Homfeld und Milena Weber, gab einen Überblick über die baulichen Voraussetzungen. Die Untersuchung beinhaltete alle möglichen Varianten und zeichnete auch eine grobe Kostenschätzung auf. In die Analyse flossen etwa die Planung einer Mensa ebenso wie zusätzliche Räume für die Betreuung der Kinder sowie das betreuende Personal ein. Je nach Standort und Variante konnten diese Voraussetzungen im Gebäudebestand oder nur durch einen Neu- oder Anbau geschaffen werden. Deutlich wurde: Die Variante I (verbindliche Ganztagsschule) würde die höchsten Investitionen in die Gebäude bedeuten, denn sie setzt eine Mensa in der Größenordnung voraus, um rund 210 Kindern – bei Aufgabe des Grundschulstandorts Orschweier rund 250 Kinder – mit einem Mittagstisch versorgen zu können. Dieses Raumangebot scheint ohne Neubau kaum zu schaffen. Bei der Aufgabe des Grundschulstandorts Orschweier würden zusätzlich Kosten für den Bau neuer Klassenzimmer am Standort Mahlberg entstehen. Je nach Variante stehen Ausgaben für Neu- und Ausbau zwischen 150.000 und 2,7 Millionen Euro im Raum. Bei der Kostenschätzung von Investitionen in den Standort Mahlberg ist entscheidend, ob der Grundschulstandort wegfällt. Bleibt die Außenstelle Orschweier, muss dort in der Größenordnung von 1,2 bis 1,6 Millionen Euro investiert werden. Fällt sie weg, können die Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb allein der Förderschule im Gebäudebestand geschaffen werden, mit Kosten zwischen 690.000 und 290.000 Euro.

Was ist die Position des Bürgermeisters?

Bürgermeister Dietmar Benz fasste zusammen, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs von der Stadt Investitionen im Bereich von mehr als einer Million Euro bedeuten, wobei die Förderung durch Bund oder Land noch eine unbestimmte Größe sei, so Benz. Deutlich sei auch, dass die Variante 3 bedeute, dass das Betreuungspersonal, das bisher schon für die Betreuung während der Schulzeit und für die Ferienangebote eingesetzt werde, deutlich erhört werden müsse. Benz: "Das ist nicht nur eine Frage der Kosten, sondern auch eine Frage des Angebots. Wir werden nicht die Einzigen sein, die Betreuungspersonal suchen." Ende Mai will der Gemeinderat entscheiden, welche Variante die Stadt umsetzen soll.
Schlagworte: Grundschulstandorts Orschweier, Tanja Kopp, Dietmar Benz
Zeitungsartikel herunterladen Fehler melden

Weitere Artikel