Drängler drängt auf mildes Urteil
Das Gericht verhängt jedoch eine Geldstrafe wegen Nötigung.
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LAHR. Mit einem Strafbefehl über eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro und der Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von sieben Monaten ahndete der Strafrichter des Amtsgerichts die Drängelei eines BMW-Fahrers auf der Autobahn, die zu einem folgenschweren Unfall geführt hatte. Die Tat wurde als Nötigung und fahrlässige Körperverletzung gewertet.
Gegen diesen Strafbefehl legte der Angeklagte Einspruch ein. In der Hauptverhandlung drohte ihm allerdings auch noch eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung, ...