Die nächste Runde ist eingeläutet
VGH Mannheim hat der Stadt Lahr im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen den früheren Rechtsamtsleiter Recht gegeben.
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LAHR/FREIBURG. Vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg wird im Streit zwischen dem ehemaligen Leiter des Rechts- und Ordnungsamts, Professor Alfons Gern und der Stadt Lahr ein weiteres Kapitel geschrieben. Es wird darum gehen, ob die von der Stadt im Rahmen einer behördeninternen Verwaltungsreform verfügte Versetzung Gerns vom Amtsleiter auf die neu geschaffene Stabstelle "eines herausgehobenen juristischen Sachbearbeiters" Ende 2004 rechtens war.
Ende August 2005 hatte der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim (VGH) einen von Alfons Gern eingeklagten Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Stadt rechtskräftig abgelehnt. Nach einer summarischen Prüfung der von Gern und der Stadt vorgebrachten Argumente hat der VGH weder einen Grund noch einen Anspruch ...