Account/Login

Die Kanzlerin musste neutral sein

Rüge des Verfassungsgerichts: Angela Merkel habe ihr Amt missbraucht, als sie die AfD 2020 als demokratieschädlich qualifizierte.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Merkel sagte damals zur Thüringen-Wahl...20;. Dagegen erhob die AfD Organklage.  | Foto: Kay Nietfeld (dpa)
Merkel sagte damals zur Thüringen-Wahl, dass das „Ergebnis rückgängig gemacht werden müsse“. Dagegen erhob die AfD Organklage. Foto: Kay Nietfeld (dpa)
. Angela Merkel hat als Kanzlerin während der Thüringen-Krise vor zwei Jahren die Rechte der AfD verletzt. Das stellte jetzt das Bundesverfassungsgericht fest und gab einer Klage der AfD-Bundespartei statt. Die Entscheidung fiel mit 5 zu 3 Richterstimmen jedoch denkbar knapp.
Konkret ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel