Die Hoffnung auf Leipzig
OB Müller ist nach wie vor überzeugt, dass das VGH-Urteil zum Flugplatz nicht anfechtbar ist.
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LAHR (BZ). Erst am letzten Tag vor Fristablauf hat das Land Baden-Württemberg in Sachen Flugplatz Lahr die Begründung seiner Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Bekanntlich hatte zuvor der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof keine Revision zugelassen. Lahrs Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller ist in einer Pressemitteilung nach wie vor überzeugt, dass das VGH-Urteil pro Flugplatz Lahr nicht anzufechten ist.
Mit seinem Urteil vom 28. Februar hatte der VGH das Land verpflichtet, über die Passagierfluggenehmigung erneut zu entscheiden. Der VGH hatte gegen das Urteil keine Revision zugelassen. Das Land wiederum will beim ...