Die Gastronomen trifft es hart
BZ-SERIE "LEBEN IM KRISENMODUS": Während einige Wirte ihr Gasthaus schließen, versuchen andere, den Betrieb aufrecht zu erhalten.
BONNDORF. Nun ist es also für sämtliche Gaststätten im Land amtlich. Die Landesregierung hat durch eine Anpassung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) den Betrieb von Gaststätten grundsätzlich untersagt.
Die angepasste Corona-Verordnung trat am Mittwoch, 18. März, in Kraft. Es gibt allerdings Ausnahmen (siehe Infobox). Die BZ unterhielt sich mit Bonndorfer Gastronomen. Es gibt etliche, die ihre Gaststätten auf unbestimmte Zeit schließen, andere bleiben unter den eingeschränkten Bedingungen geöffnet oder haben einen Plan B in der Tasche.» Gasthaus Kranz, Bonndorf: Bereits am Sonntag sagte sich die Ruhe vor ...