Die BI Tübbingwerk befürchtet, dass Plan B gesetzt ist

Die Schutterwälder BI nimmt Stellung zu Aussagen der Planungsverantwortlichen zum vorgeschlagenen Tübbingwerk auf Hohberger Gemarkung (BZ vom 5. April). Sie mutmaßt, dass der kritisierte Standort westlich der A 5 gesetzt ist. .  

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Mitglieder der BI-Tübbingwerk Schutterwald  | Foto: BI
Mitglieder der BI-Tübbingwerk Schutterwald Foto: BI
Die Bürgerinitiative Schutterwald reagiert auf den BZ-Artikel zum von der Gemeinde Hohberg und den Firmen Herrenknecht (Schwanau), Uhl (Schutterwald) und Vogel-Bau (Lahr) ins Gespräch gebrachten Tübbingwerk an der Baustelle zum Offenburger Güterzugtunnel auf Hohberger Gemarkung. Man nehme, so schreibt die BI, "mit großer Verwunderung zur Kenntnis, dass Vertreter der am Projekt beteiligten Unternehmen öffentlich (...) den Eindruck erwecken, der Standort westlich der A5 sei lediglich eine Rückfalllösung". Nach Einschätzung der BI entspreche dies nicht der Realität und sei als Versuch zu werten, die Bevölkerung zu beschwichtigen, ohne tragfähige Alternativen tatsächlich zu verfolgen. Die BI erklärt, dass in den bislang vorliegenden Unterlagen ausschließlich ein Standort westlich der A5 – in direkter Nachbarschaft zu Schutterwald-Höfen – auftauche. Im zuletzt geführten Gespräch der BI mit Vertretern der Industrie und der Gemeinden sei ein Flächenbedarf von 8,4 Hektar für Werk und Lagerflächen westlich der A5 benannt worden. Zusätzlich seien aber in den bekannten Planungsunterlagen weitere sogenannte "Vorhalteflächen" für Lagerung von Aushub in einer Größenordnung von weiteren rund 8 Hektar ausgewiesen gewesen. Das Konsortium habe im Gespräch zwar den Wunsch geäußert, diese Flächen "möglichst" auf das Areal des geplanten Verladebahnhofs der Bahn zu verlagern – eine entsprechende Abstimmung mit der Deutschen Bahn gebe es jedoch nach Angaben des Konsortiums bislang nicht, da die Planung dazu noch nicht begonnen haben. Es gebe also laut BI keine verlässliche Aussage, dass dieser Wunsch jemals Realität wird.

Ernsthafte Planungen für einen alternativen Standort ("Plan A") östlich der Autobahn seien bislang zu keinem Zeitpunkt dokumentiert oder belegt, formuliert die BI den Verdacht, dass eigentlich nur Plan B verfolgt werde. Es existierten, so die BI weiter, keine Unterlagen, die der Bürgerinitiative oder auch den kommunalen Gremien einen solchen Plan A nachvollziehbar machen würden. Die BI schlussfolgert: Die Behauptung, ein Werk östlich der Autobahn sei der bevorzugte Standort, "entbehrt bislang jeder Substanz."

Auch die Entfernungsangaben zwischen Werksstandort westlich der A 5 und den Häusern von Schutterwald-Höfen bezweifelt BI. Im Gespräch mit der BI sei betont worden, dass das geplante Werk westlich der A 5 sich in "rund 650 Metern Entfernung" zu Höfen befinden (Im Gespräch mit der BZ waren 800 Meter genannt worden). "Diese Zahl soll offenbar beruhigend wirken – doch sie greift zu kurz", kommentiert die BI. Zum einen sei unklar, von welchem Punkt in Höfen und zu welchem Punkt des geplanten Areals diese Distanz gemessen werde. Zum anderen werde dabei außer Acht gelassen, dass Emissionen wie Lärm, Licht oder Staub keine Luftlinie kennten.

Hinzu komme: Lagerflächen, Fahrstraßen, Materialumschlag und Betonmischanlagen erzeugten nicht nur punktuelle, sondern flächige Belastungen, die weit über das eigentliche Werksgelände hinauswirken können. "Der Versuch, die Betroffenheit der Bevölkerung durch isolierte Zahlen zu relativieren, wirkt daher aus unserer Sicht weniger wie eine nüchterne Information als vielmehr wie eine Verharmlosung", so die BI. Sie schlussfolgert: Der Standort westlich der A5 werde faktisch vorbereitet, auch wenn öffentlich von "Plan B" gesprochen werde. Die Gesamtfläche für Werk und Lager summiere sich statt auf 8,4 auf bis zu 16 Hektar. Die Kommunikation der Projektverantwortlichen sei widersprüchlich, daher unkonkret und wenig glaubwürdig, so die BI.

Sie fordert daher einen sofortigen Verzicht auf den Standort westlich der Autobahn, die transparente Offenlegung aller bisher geprüften Standorte – auch und gerade östlich der A5, eine "ehrliche Bestandsaufnahme" der Flächenbedarfe inklusive Lager- und Verkehrsflächen, verlässliche Aussagen zur Abstimmung mit der Deutschen Bahn und der Flächenverfügbarkeit für eine mögliche Verlagerung, die ernsthafte Prüfung alternativer, ortsferner Standorte mit entsprechender Anbindung und geringer Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner.

Die BI erklärt, man sei nicht grundsätzlich gegen ein Tübbingwerk, aber "gegen eine Planung, die intransparente Methoden, verschwiegene Flächenbedarfe und mutmaßlich vollendete Tatsachen" miteinander kombiniere. Wer die regionale Wertschöpfung ernst meine, so die BI weiter, müsse sich auch der Verantwortung gegenüber den betroffenen Menschen vor Ort stellen – und dürfe nicht über ihre Köpfe hinweg planen.

Im BZ Artikel vom 5. April hatten dazu die Vertreter der Firma Herrenknecht darauf hingewiesen, dass auch das geplante Tübbingwerk normalem Baurecht unterliege, es im Planfeststellungsverfahren Einspruchsmöglichkeiten gebe.
Schlagworte: Plan B
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