Der Zechpreller muss jetzt sitzen
Kost und Logis auf Staatskosten für einen Dachdecker.
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TITISEE-NEUSTADT / FREIBURG. Neun Monate Kost und Logis auf Staatskosten hat das Landgericht Freiburg in einer Berufungsverhandlung einem Handwerker aus Sachsen verordnet, der im vergangenen Sommer mehrere Hoteliers im Hochschwarzwald und im Elztal geprellt hatte.
"Die Leute hier sind offen und ehrlich", lobte der gelernte Dachdecker im Juni die Schwarzwälder in einem Interview mit der BZ und schwärmte von seinem damaligen Quartier in Neustadt: ...